Innenministerium erwägt weitere Einschränkungen der Informationsfreiheit
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Artikel 5, Grundgesetz
Ausdruck dieses Grundrechts ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt und regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente. Behörden müssen auf Anfrage Informationen herausgeben. Das vielzitierte „Amtsgeheimnis“ hat ausgedient. Das passt nicht jedem.
Das Bundesinnenministerium erwägt laut Recherchen des MDR weitere Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Nach einem internen Vermerk vom Februar, über den das ARD-Portal tagesschau.de berichtete, wird demnach auch die Abschaffung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit geprüft. Die Behörde überwacht die Einhaltung des seit 2006 geltenden IFG, das Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten ermöglicht.
Die Lage
Union und SPD hatten sich Anfang Juli darauf verständigt, die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ mit einem „berechtigten Interesse“ zu konzentrieren. Das könnte Medien und Nichtregierungsorganisationen vom IFG ausschließen. Für Journalisten und möglicherweise Abgeordnete könnten stattdessen das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht gelten. Diese Rechte ermöglichen jedoch grundsätzlich keine Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen.
Laut dem Bericht werden zudem eine Identifikationspflicht für Antragsteller, weitere Ausnahmen vom IFG und der Ausschluss laufender Gesetzgebungsverfahren erwogen. Behörden könnten außerdem verpflichtet werden, für Dokumente anderer Behörden auf die jeweils zuständige Stelle zu verweisen. Dafür wären möglicherweise weitere kostenpflichtige Anträge erforderlich.
Das Innenministerium erklärte laut ARD, das IFG solle „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformiert werden. Dabei müssten auch Sicherheitsanforderungen und eine „wachsende hybride Bedrohungslage“ berücksichtigt werden. Gemeint sind damit unter anderem Cyberangriffe und Desinformation. Die konkreten Reformentwürfe sollen in den kommenden Monaten erarbeitet werden.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte dem MDR, die Vorschläge seien nicht mit seiner Fraktion abgestimmt. Die SPD lehne die Abschaffung des Bundesbeauftragten sowie eine Einschränkung der bestehenden Auskunftsrechte ab. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Pläne. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sprach von einer „Liste der Grausamkeiten“ und warnte vor dem „faktischen Ende der Informationsfreiheit“.
Quellen: ARD / tagesschau.de · MDR · Bundesministerium des Innern · Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Auswirkungen
Die Auswirkungen eines solchen Gesetzesvorhabens können verheerend sein für die Informationsfreiheit in Deutschland. Hohe Gebühren sind geeignet, berechtigt an Auskünften Interessierte abzuschrecken. Bislang hat das das IFG verhindert. Im Gesetz steht:
§ 10 Gebühren und Auslagen
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte.
(2) Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Für Transparenz eintretende Nichtregierungs-Organisationen wie die Betreiber von „Frag den Staat“ stemmen sich vehement gegen das Vorhaben des Innenministeriums:
„CDU, CSU und SPD wollen die Informationsfreiheit abschaffen. Das ist der schwerste Angriff auf Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik und eine Bedrohung unserer Demokratie. Auch FragDenStaat soll die Arbeitsgrundlage entzogen werden.“, ist auf der Website zu lesen.
Was tut FragDenStaat? Die Website erklärt es:
„FragDenStaat hilft Ihnen, Ihr Recht auf Informationsfreiheit umzusetzen.
Mit unserem Portal unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Mit unserem Einsteiger-Guide erleichtern wir Ihren Einstieg in die Welt der Informationsfreiheit und beantworten unter anderem häufig gestellte Fragen. In einem Arbeitspaper der Otto-Brenner-Stiftung geben wir einen tieferen Einblick in die Welt der Informationsfreiheit.“
Anzahl der Anfragen (nach nach Angaben von FragDenStaat)
Jährlich werden etwa 10.000 Anfragen an Bundesbehörden gesendet. Mehr als die Hälfte aller IFG-Anfragen in Deutschland wird über FragDenStaat gestellt.
Seit Gründung von FragDenStaat im Jahr 2011 haben Nutzer:innen mehr als 300.000 Anfragen über die Plattform gesendet.
Ein prominentes Beispiel ist die Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn: Über IFG-Anfragen wurden Unterlagen zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken zugänglich. Die Dokumente waren Teil der späteren politischen und medialen Auseinandersetzungen um die Beschaffungspolitik des damaligen Gesundheitsministers Spahn.
Tatsächlich ist die Liste der kleinen und großen politischen Skandale lang (selbst wenn man sich nur auf FragDenStaat beruft), die Anfragen nach dem IFG losgetreten haben.
